energy.finest.expert

RLM-Strom für Unternehmen mit hohem Verbrauch

Individuelle Konditionen auf Basis Ihres Lastgangs: mit KI analysiert und persönlich verhandelt.

Was bedeutet RLM und wie erkennen Sie, ob Sie RLM oder SLP sind?

RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Ihr Verbrauch wird dabei laufend gemessen, als Lastgang aufgezeichnet und jeden Monat punktgenau abgerechnet. SLP steht für Standardlastprofil: Hier zahlen Sie jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag, und erst am Ende des Jahres wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit den geleisteten Abschlägen verglichen und ausgeglichen.

Ein einfacher Test: Erhalten Sie jeden Monat eine Rechnung, deren Betrag sich nach den tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden richtet, sind Sie in der Regel RLM-Kunde. Zahlen Sie dagegen jeden Monat denselben Abschlag und erhalten erst nach einem Jahr eine Abrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben, sind Sie SLP-Kunde.

Als grober Richtwert gilt bei Strom ein Jahresverbrauch ab etwa 100.000 Kilowattstunden, bei Gas ab etwa 1,5 Millionen Kilowattstunden. Je nach Kunde und Anschluss kann dieser Wert über- oder unterschritten werden.

Warum der Lastgang entscheidend ist

Ihr Lastgang zeigt, wann und wie viel Strom Ihr Betrieb verbraucht. Auf dieser Grundlage lassen sich Konditionen verhandeln, die zu Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten passen. Außerdem werden Lastspitzen sichtbar, die Kosten verursachen und sich oft gezielt reduzieren lassen.

Unsere KI analysiert Ihren Lastgang, erkennt Auffälligkeiten und Optimierungspotenziale und nutzt das Ergebnis, um passende Versorger und Preismodelle auszuwählen.

Beschaffung für RLM-Kunden

Wir bieten Festpreismodelle ebenso wie flexible, marktnahe Modelle an und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Beschaffungsstrategie zu Ihrem Bedarf und Ihrer Risikostrategie passt. Für Gewerbe- und Industriekunden verhandeln wir individuelle Konditionen, abhängig von Branche, Jahresverbrauch, Lastprofil und Zählerstruktur.

Diese Daten brauchen wir

Sie können Ihren Lastgang gemeinsam mit der Rechnung im Angebotsformular hochladen. Bei Fragen zur Beschaffung der Daten helfen wir Ihnen.

  • Den Lastgang der letzten 12 Monate als Viertelstundenwerte
  • Ihre letzte Jahresrechnung
  • Zählpunktnummer und Standort
  • Laufzeit und Ende Ihres aktuellen Vertrags

Was der Service für Sie kostet

Für Sie entstehen keine direkten Kosten. Unsere Vergütung erfolgt ausschließlich durch den später gewählten Versorger, und zwar erst, nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben. Die Angebotsanfrage ist völlig unverbindlich.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?
Bei SLP zahlen Sie jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag, der erst zum Jahresende mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verglichen und ausgeglichen wird. Bei RLM wird Ihr Verbrauch fortlaufend gemessen und jeden Monat punktgenau abgerechnet. Als Richtwert gelten bei Strom etwa 100.000 Kilowattstunden und bei Gas etwa 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch, im Einzelfall kann das abweichen.
Woran erkenne ich, ob ich RLM-Kunde bin?
Schauen Sie auf Ihre monatliche Rechnung: Wechselt der Rechnungsbetrag jeden Monat entsprechend Ihrem tatsächlichen Verbrauch, sind Sie RLM-Kunde. Zahlen Sie immer denselben Abschlag und wird erst am Jahresende abgerechnet, sind Sie SLP-Kunde. Im Zweifel hilft ein Blick in Ihren Vertrag oder wir klären es gern für Sie.
Betreuen Sie auch RLM-Kunden?
Ja. Wir betreuen sowohl SLP- als auch RLM-Kunden und verhandeln individuelle Konditionen, die auf Ihr spezifisches Lastprofil zugeschnitten sind.
Welche Daten benötigen Sie für ein RLM-Angebot?
Wir benötigen den Lastgang der letzten 12 Monate, Ihre letzte Jahresrechnung, die Zählpunktnummer und Angaben zur Laufzeit Ihres aktuellen Vertrags.
Kann ich Lastspitzen gezielt reduzieren?
Ihr Lastgang zeigt, wann Ihr Betrieb Lastspitzen verursacht und wo Optimierungspotenzial liegt. Zusätzlich dient der Lastgang als Grundlage, um passende Preismodelle und Versorger auszuwählen.
Bin ich verpflichtet, ein Angebot anzunehmen?
Nein. Die Angebotsanfrage ist völlig unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie ein Angebot annehmen.